Rechte & Pflichten

Rechte und Pflichten von Au-pairs und Gastfamilien

Ein gelungener Au-pair-Aufenthalt beruht darauf, dass beide Seiten ihre Rechte kennen und ihre Pflichten ernst nehmen. Diese Seite stellt sie einander gegenüber – als gemeinsame Basis über die Programme hinweg. Verbindlich sind immer die Regeln Ihres konkreten Landes und Ihr schriftlicher Vertrag.

Die Rechte des Au-pairs

  • Ein eigenes, möbliertes Zimmer und volle Verpflegung, kostenlos
  • Taschengeld mindestens in Höhe des offiziellen Satzes, regelmäßig und pünktlich gezahlt
  • Einhaltung der Wochen- und Tagesobergrenzen – inklusive Babysitten
  • Mindestens ein komplett freier Tag pro Woche und bezahlter Urlaub nach Programmregeln
  • Zeit für einen Sprachkurs und für die Ausübung der eigenen Religion
  • Gültige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt
  • Privatsphäre: Das Zimmer ist der persönliche Bereich des Au-pairs; Pass und Dokumente bleiben jederzeit im Besitz des Au-pairs
  • Ein schriftlicher Vertrag und das Recht, ihn zu kündigen (meist mit zweiwöchiger Frist)

Die Pflichten des Au-pairs

  • Die vereinbarten Aufgaben in der Kinderbetreuung zuverlässig und pünktlich erfüllen
  • Leichte Hausarbeiten mit Bezug zu den Kindern, wie vereinbart
  • Hausregeln, Familienabläufe und die Sicherheit der Kinder respektieren
  • Probleme früh ansprechen, statt sie eskalieren zu lassen
  • Visabedingungen einhalten: keine zusätzliche Erwerbstätigkeit, wo verboten; die zulässige Aufenthaltsdauer respektieren
  • Die Privatsphäre der Familie vertraulich behandeln – auch in sozialen Medien

Die Pflichten der Gastfamilie

  • Zimmer, Verpflegung, Taschengeld und Versicherung wie vorgeschrieben bereitstellen
  • Stundengrenzen, freie Tage und Urlaubsansprüche einhalten
  • Das Au-pair als Familienmitglied behandeln, nicht als Personal
  • Sprachkursbesuch und soziale Kontakte ermöglichen
  • Eine sichere Umgebung und klare Notfallinformationen bieten
  • Das Au-pair bei Behörden anmelden, wo vorgeschrieben

Der Vertrag: das gemeinsame Sicherheitsnetz

Beginnen Sie einen Au-pair-Aufenthalt nie ohne unterschriebenen schriftlichen Vertrag. Gute Verträge regeln: Namen und Adressen beider Parteien, Beginn und Ende, Aufgaben und Wochenplan, Taschengeld und Zahltag, Freizeit und Urlaub, Versicherungszuständigkeiten, Sprachkursregelung, das Wichtigste zu den Hausregeln sowie die Kündigungsbedingungen. Mehrere Länder veröffentlichen offizielle Vorlagen – Links dazu gehören in jeden Vorbereitungsordner (siehe Ressourcen).

Wenn etwas schiefläuft

Die meisten Konflikte drehen sich um unausgesprochene Erwartungen: schleichend steigende Stunden, Aufgaben jenseits der Kinder oder zu wenig Anschluss an die Familie. Suchen Sie zuerst das ruhige Gespräch – mit dem Vertrag als Bezugspunkt. Hilft das nicht: Agenturen bieten Vermittlung und Neuvermittlung; auf Matching-Plattformen können beide Seiten während der Kündigungsfrist neu suchen. Bei schweren Verstößen – einbehaltenes Taschengeld, abgenommene Dokumente, Belästigung – sollte das Au-pair gehen, sich Hilfe holen und die Behörden einschalten. Unsere Sicherheitsseite listet Warnsignale und Schritte auf.

Häufige Fragen

Darf die Gastfamilie das Putzen des ganzen Hauses übertragen?

Nein. Hausarbeiten beschränken sich auf Aufgaben mit Bezug zu den Kindern. Die allgemeine Haushaltsreinigung, Kochen für die Erwachsenen oder die Versorgung von Haustieren und Garten gehören nicht zu den Au-pair-Aufgaben – gelegentliche, freiwillige Hilfe ist Entgegenkommen, keine Pflicht.

Darf das Au-pair Besuch oder einen Partner haben?

Hausregeln zu Besuch legt die Familie fest; sie sollten vor der Zusage besprochen werden. Vernünftige Regeln sind normal – ein Totalverbot jeglicher sozialer Kontakte ist ein Warnsignal.

Kann ein Au-pair vorzeitig kündigen?

Ja. Verträge erlauben üblicherweise eine Kündigung mit rund zwei Wochen Frist, bei schwerwiegenden Gründen fristlos. Die Auswirkungen auf das Visum hängen vom Land ab – manche erlauben einen Familienwechsel innerhalb desselben Aufenthalts, andere verlangen ein neues Verfahren.

Wer haftet, wenn das Au-pair etwas beschädigt?

Dafür gibt es die Haftpflichtversicherung – ein Grund, warum sie in jedem Programm vorgeschrieben oder dringend empfohlen ist. Kleinere Alltagsschäden sollten als normales Familienleben behandelt und nicht dem Au-pair in Rechnung gestellt werden.

Die rechtlichen Unterlagen vorbereiten

Visum & Rechtliches

au-pair.org ist ein unabhängiges Informationsportal. Die Inhalte dieser Webseite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Visabestimmungen, Programmregeln und Ländervorgaben ändern sich regelmäßig – prüfen Sie aktuelle Anforderungen immer bei den offiziellen Behörden, Botschaften oder Konsulaten Ihres Ziellandes.