Au-pair-Regeln und -Kosten: Taschengeld, Stunden, Versicherung – wer zahlt was
Ein Au-pair-Verhältnis ist ein Kulturaustausch mit klarem Rahmen: gedeckelte Stunden, festes Taschengeld, definierte Freizeit und geteilte Kosten. Diese Seite fasst die Regeln zusammen, die in den meisten Programmen gelten, und zeigt, wer üblicherweise was bezahlt.
Taschengeld: eine Pauschale, kein Gehalt
Au-pairs erhalten Taschengeld zusätzlich zu freier Unterkunft und Verpflegung. Rechtlich ist es eine Aufwandspauschale im Rahmen eines Kulturaustauschs, kein Lohn – deshalb werden die Beträge durch Programmregeln festgelegt und nicht am Arbeitsmarkt verhandelt. Typische Monatssätze: 280 € in Deutschland, 320–410 € in Frankreich, rund 300–340 € in den Niederlanden und Spanien; die USA setzen ein wöchentliches Mindesttaschengeld (derzeit ab 195,75 $). Das Taschengeld wird auch in Wochen mit weniger Aufgaben voll gezahlt und läuft im bezahlten Urlaub des Au-pairs weiter.
Arbeitszeiten und Freizeit
- Wochenobergrenzen: üblich 25–30 Stunden in Europa, 45 in den USA – Babysitten zählt mit
- Tagesobergrenzen: viele Programme begrenzen die Einsatzzeit auf 5–6 Stunden pro Tag (10 in den USA)
- Freie Tage: mindestens ein komplett freier Tag pro Woche; mehrere freie Abende
- Urlaub: typisch 2 Wochen bezahlter Urlaub bei 12 Monaten (4 Wochen in Deutschland)
- Sprachkurs: der Zeitplan muss Raum für den Kursbesuch lassen
Wer zahlt was
| Kostenpunkt | Zahlt üblicherweise |
|---|---|
| Unterkunft & Verpflegung | Gastfamilie |
| Taschengeld | Gastfamilie |
| Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherung | In vielen Ländern die Gastfamilie (z. B. Deutschland); anderswo geteilt oder das Au-pair |
| Anreise ins Gastland | In den meisten europäischen Programmen das Au-pair; in den USA Beteiligung von Sponsor/Familie |
| Sprachkursgebühren | Au-pair, mit Familienzuschuss in manchen Ländern (Deutschland: 70 €/Monat) |
| Visagebühren | Au-pair (teils nach Vereinbarung erstattet) |
| Nahverkehrsticket | Verhandlungssache; in vielen Fällen die Familie |
Versicherung: keine Option, sondern Pflicht
Eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer ist in praktisch jedem Programm Pflicht; Unfall- und Haftpflichtschutz sind dringend empfohlen und in mehreren Ländern vorgeschrieben. In Deutschland muss die Gastfamilie die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Au-pairs abschließen und bezahlen. Klären Sie die Versicherung vor der Abreise und halten Sie sie im Vertrag fest – ein unversicherter Notfall im Ausland kann zehntausende Euro kosten.
Steuern und Sozialversicherung
In den meisten europäischen Programmen löst Taschengeld im offiziellen Rahmen für das Au-pair keine Einkommensteuer und keine regulären Sozialversicherungsbeiträge aus. Gastfamilien können dennoch Meldepflichten haben (etwa die Anmeldung des Au-pairs bei den örtlichen Behörden). In den USA ist das Au-pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen, und Au-pairs geben eine US-Steuererklärung ab. Die Regeln unterscheiden sich je Land und ändern sich – verbindliche Auskünfte geben die nationale Steuerbehörde oder eine professionelle Beratung.